Konditionen

Abrechnung über die Grundversicherung

Seit Juli 2022 wird bei entsprechender Indikation die psychologische Psychotherapie direkt von der Grundversicherung vergütet. Sie benötigen hierfür eine Anordnung von einer anordnungsberechtigten ärztlichen Fachperson (Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin oder Kinderarzt/Kinderärztin), unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell. 

Die Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, eine anschliessende Verlängerung ermöglicht weitere 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater/eine Psychiaterin notwendig. 
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Die Kosten richten sich nach dem geltenden PsyTarif (aktueller Übergangstarif 154.80.- für 60 Minuten) und werden von der Grundversicherung fast vollständig übernommen. Ihr Anteil setzt sich aus der jährlichen Franchise und dem Selbstbehalt  zusammen

 

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dann auch nicht bei der Krankenkasse hinterlegt. Der Tarif ist entsprechend dem kantonalen Übergangstarif (siehe oben). 
 

 

 

Terminabsagen
Bitte sagen Sie im Verhinderungsfalle den Termin mindestens 24h im Voraus ab. Wir bitten Sie um Verständnis, dass kurzfristiger abgesagte Termine verrechnet werden müssen.