Seit Juli 2022 wird bei entsprechender Indikation die psychologische Psychotherapie direkt von der Grundversicherung vergütet. Sie benötigen hierfür eine Anordnung von einer anordnungsberechtigten ärztlichen Fachperson (Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin oder Kinderarzt/Kinderärztin), unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell.
Die Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, eine anschliessende Verlängerung ermöglicht weitere 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater/eine Psychiaterin notwendig.
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Die Kosten richten sich nach dem geltenden PsyTarif (aktueller Übergangstarif 154.80.- für 60 Minuten) und werden von der Grundversicherung fast vollständig übernommen. Ihr Anteil setzt sich aus der jährlichen Franchise und dem Selbstbehalt zusammen